Aktualisierung 9.9.:
Das Abkochgebot wird mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben. Nach Einleitung von Desinfektionsmaßnahmen im Leitungsnetz, dem Nachweis einer einwandfreien bakteriellen Trinkwasseruntersuchung und der Freigabe durch das Gesundheitsamt ist ein Abkochen des Trinkwassers nicht länger notwendig.
Aufgrund der Notchlorung die zur Desinfektion beiträgt, kann noch ein Chlorgeruch in den nächsten Tagen vernommen werden.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die technische Betriebsführung der Heilbronner Versorgungs GmbH. Diese ist unter der Telefonnummer 07131/562588 erreichbar.
Originalmeldung 2.9.:
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung im Bönnigheimer Ortsteil Hohenstein festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf Weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden. Dies gilt für Trinkwasser, welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähne putzen und Ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können die betroffenen Haushalte dem Informationsschreiben in Ihrem Briefkasten entnehmen.
Aktualisierung 4.9.:
Nach Auskunft der Heilbronner Versorgungs GmbH kann geduscht werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht getrunken bzw. verschluckt wird.
Link zur NINA-Meldung.